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Digitale Zusammenarbeit Effizient, sicher und nahezu papierlos
Schlenger Steuerberater in Mainz arbeitet mit DATEV Unternehmen online. Sie reichen Belege digital ein, wir greifen direkt darauf zu – ohne Aktenordner, ohne Postweg. Das beschleunigt die Bearbeitung und Sie haben Ihre Zahlen jederzeit im Blick.
Was Sie davon haben
Der Unterschied zeigt sich nicht in der Technik, sondern im Alltag: weniger Wege, weniger Rückfragen, aktuellere Zahlen.
Kein Belegtransport
keine Ordner, kein Postweg, weniger Suchen
Aktuelle Zahlen
statt Auswertungen von vorgestern
Weniger Rückfragen
weil Belege vollständig und lesbar vorliegen
Ortsunabhängig
passend zu Homeoffice und mobilem Arbeiten
Revisionssichere Ablage
Daten im zertifizierten DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg
Keine Pflicht zum sofortigen Papierverzicht
Papierbelege bleiben möglich, digital ist nur schneller
Zahlen, während sie noch etwas ändern können
Belege, die erst am Jahresende ankommen, erzählen von einem Jahr, das vorbei ist. Laufend eingereicht, werden aus Belegen Zahlen, mit denen Sie noch steuern können.
So funktioniert es
Belege erfassen
Scannen oder mit dem Smartphone fotografieren – direkt beim Entstehen.
Wir verarbeiten
Buchung, Voranmeldungen, Fristen – alles läuft bei uns.
Sie sehen die Zahlen
Aktuelle Auswertungen jederzeit abrufbar.

E-Rechnung, GoBD und Aufbewahrung
Was digital erlaubt, was vorgeschrieben und was ab wann Pflicht ist – die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick.
Allgemeine Angaben zum Rechtsstand 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall – was für Ihr Unternehmen gilt, klären wir gemeinsam.
- seit 2025
- E-Rechnungen empfangenSeit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können.
- 2027 / 2028
- E-Rechnungen ausstellenAb 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle.
- EN 16931
- Format der E-RechnungEine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach dieser europäischen Norm – gängig sind XRechnung und ZUGFeRD. Ein einfaches PDF genügt nicht.
- 8 Jahre
- Aufbewahrung von BuchungsbelegenDigitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn die Anforderungen der GoBD eingehalten werden.
- GoBD
- Regeln für digitale BelegeNachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, zeitgerechte Erfassung – und eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege ins System kommen.
Häufige Fragen zur digitalen Zusammenarbeit
Brauche ich dafür eine besondere Software?
Sind meine Daten sicher?
Kann ich weiterhin Papierbelege einreichen?
Muss ich Papierbelege nach dem Scannen aufbewahren?
Was ist eine E-Rechnung?
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
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Wollen Sie digital mit uns arbeiten?
Sprechen Sie uns an – wir richten den Zugang ein und begleiten die ersten Wochen.