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Aktenordner im Regal – Jahresabschluss und Steuererklärungen bei Schlenger Steuerberater in Mainz

Jahresabschluss Mainz

Jahresabschluss und Steuererklärungen Vorausschauend und steueroptimiert

Schlenger Steuerberater in Mainz erstellt Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen. Wir halten dabei nicht nur die Pflichten im Blick, sondern auch, was die Zahlen für Ihre Entscheidungen bedeuten.

Für Unternehmen

Für Unternehmen und Selbstständige


Vom Abschluss über die betrieblichen Erklärungen bis zur Übermittlung ans Finanzamt – und am Ende ein Gespräch darüber, was die Zahlen sagen.

  • Jahresabschluss nach HGB

    Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    für alle, die nicht bilanzieren müssen

  • Betriebliche Steuererklärungen

    Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer

  • E-Bilanz-Übermittlung

    elektronisch ans Finanzamt, fristgerecht

  • Erläuterung im persönlichen Gespräch

    wir erklären, was die Zahlen bedeuten

Für Privatpersonen

Auch ohne Unternehmen


Wir erstellen Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen – auch dann, wenn Vermietung oder Kapitalanlagen dazukommen.

  • Einkommensteuererklärung
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitaleinkünfte
  • Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben
Mitarbeiterin mit Mappe – Jahresabschluss bei Schlenger Steuerberater in Mainz
Ihr Vorteil

Mehr als eine Pflichtübung


Ein Jahresabschluss schließt das alte Jahr ab – und öffnet das neue. Wir halten dabei nicht nur die Pflichten im Blick, sondern auch, was die Zahlen für Ihre Entscheidungen bedeuten.

Ihre Vorteile

Was Sie davon haben


Vorausschauend statt rückblickend

Wir halten nicht nur die Pflichten im Blick, sondern auch, was die Zahlen für Ihre nächsten Entscheidungen bedeuten.

Alles aus einer Hand

Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen und E-Bilanz-Übermittlung laufen bei uns zusammen.

Erklärt im Gespräch

Wir erläutern die Ergebnisse persönlich, statt Ihnen nur einen fertigen Abschluss zuzusenden.

Fristen im Blick

Wir behalten Ihre Termine im Auge und melden uns rechtzeitig, welche Unterlagen wir brauchen.

Auch privat

Einkommensteuer, Vermietung und Kapitaleinkünfte betreuen wir ebenso wie das Unternehmen.

Ohne Bruch aus der Buchhaltung

Führen wir auch Ihre laufende Buchhaltung, entsteht der Abschluss ohne Übergabeverluste.

Zusammenarbeit

So läuft die Zusammenarbeit


  1. Unterlagen kommen zu uns

    Digital oder in Papier, zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen.

  2. Wir erstellen und übermitteln

    Abschluss, Steuererklärungen und E-Bilanz gehen fristgerecht ans Finanzamt.

  3. Wir besprechen die Ergebnisse

    Im persönlichen Gespräch – mit Blick auf das kommende Jahr.

Durchsicht des Jahresabschlusses bei Schlenger Steuerberater in Mainz
Gut zu wissen

Fristen, Pflichten und Chancen


Die wichtigsten Eckdaten zu Abgabefristen und Offenlegung – und wann sich eine freiwillige Erklärung lohnt.

Allgemeine Angaben zum Rechtsstand 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall – was für Sie gilt, klären wir gemeinsam.

31. Juli
Frist ohne SteuerberaterWer selbst abgibt, muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.
Ende Februar
Frist mit SteuerberaterBeratene Fälle haben bis Ende Februar des zweiten Folgejahres Zeit. Für die Jahre bis 2024 galten darüber hinaus verlängerte Übergangsfristen.
4 Jahre
Freiwillige AbgabeWer nicht abgeben muss, kann die Erklärung rückwirkend für vier Jahre einreichen – oft mit Erstattung.
12 Monate
Offenlegung des AbschlussesKapitalgesellschaften legen ihren Jahresabschluss binnen zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offen.
25 € je Monat
VerspätungszuschlagWird die Frist überschritten, beträgt der Zuschlag mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.
Gut zu wissen

Häufige Fragen


Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben werden?
Für steuerlich beratene Mandanten gelten verlängerte Fristen. Wir behalten Ihre Termine im Blick und melden uns rechtzeitig, welche Unterlagen wir brauchen.
Machen Sie auch private Steuererklärungen ohne Unternehmen?
Ja. Wir erstellen Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen, auch bei Vermietung oder Kapitaleinkünften.
Bis wann muss ich meine Unterlagen abgeben?
So früh wie möglich, spätestens zu den mit uns vereinbarten Terminen. Rechtzeitige Unterlagen sind die Voraussetzung, um Fristen sicher einzuhalten.
Was kostet die Erstellung?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vom Umfang ab. Wir besprechen den Rahmen transparent, bevor wir starten.
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
Häufig ja. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann rückwirkend für vier Jahre einreichen – bei Werbungskosten, Handwerkerleistungen oder wechselnden Einkünften führt das oft zu einer Erstattung.
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung – was gilt für mich?
Kaufleute sind nach dem HGB zur Bilanzierung verpflichtet. Steuerlich greift die Pflicht ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr; darunter genügt in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Unverbindlich & persönlich

Sie brauchen Ihren Abschluss oder Ihre Erklärung?

Sprechen Sie uns an – im Erstgespräch klären wir Umfang, Termine und welche Unterlagen wir brauchen.