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Steuertermine Fälligkeiten, Schonfristen und aktuelle Mandanteninformationen
Die wichtigsten steuerlichen Fälligkeiten im Überblick – laufend aktualisiert von unserem Fachdienst. Darunter finden Sie die aktuellen Meldungen zum Steuerrecht, nach Stichwort und Zielgruppe durchsuchbar. Die Zahlungsschonfrist gilt nur bei Überweisung.
Aktuelle Termine und Informationen
Oben die nächsten Fälligkeiten mit Zahlungsschonfrist, darunter die aktuellen Meldungen zum Steuerrecht. Angaben ohne Gewähr – für Ihre konkreten Vorauszahlungen gilt Ihr Steuerbescheid.
Hinweis zum Datenschutz: Termine und Meldungen werden von unserem Dienstleister Deubner gepflegt und von dessen Server geladen. Dabei werden Daten an diesen übertragen. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Wann welche Steuer fällig wird
Diese Regeln gelten dauerhaft. Wer sie kennt, kann die eigenen Fristen jederzeit selbst einordnen.
- 10.
- Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Soli, KirchenlohnsteuerAm 10. des Folgemonats. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Umsatzsteuer auf den 10. des zweiten Folgemonats.
- 15.
- Grundsteuer und GewerbesteuerVorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- 10.
- Einkommen- und KörperschaftsteuerVorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
- 3 Tage
- Schonfrist bei ÜberweisungDie Schonfrist gilt nur bei Überweisung – nicht bei Barzahlung oder Scheck. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Wir denken an Ihre Termine mit
Als Mandant müssen Sie sich um Fristen nicht selbst kümmern – wir melden uns rechtzeitig.