Der Zeitpunkt zählt
Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh plant, überträgt in mehreren Schritten.

Erbschaftsteuer Mainz
Schlenger Steuerberater in Mainz begleitet Vermögensübertragungen steuerlich und erstellt Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Beim Übertragen von Vermögen zählt der Blick fürs Detail – und der richtige Zeitpunkt.
Von der Beratung vor der Übertragung über die Bewertung bis zur Steuererklärung – und in Abstimmung mit allen Beteiligten.
vor der Übertragung, wenn sich noch etwas gestalten lässt
vollständig erstellt und beim Finanzamt eingereicht
wer welchen Freibetrag hat – und wann er wieder zur Verfügung steht
für steuerliche Zwecke, nach den Regeln des Bewertungsgesetzes
damit steuerliche und rechtliche Seite zusammenpassen
wenn ein Betrieb Teil der Übertragung ist
Rechtsberatung im engeren Sinne leisten Rechtsanwälte und Notare. Wir übernehmen die steuerliche Seite und arbeiten mit ihnen zusammen – so greift beides ineinander.

Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh plant, kann Vermögen in mehreren Schritten übertragen und dabei deutlich Steuern sparen. Wer erst im Erbfall plant, hat diese Möglichkeit nicht mehr.
Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer früh plant, überträgt in mehreren Schritten.
Wir prüfen, welche Freibeträge greifen und wie sie sich über die Jahre verteilen lassen.
Immobilien und Betriebsvermögen bewerten wir für steuerliche Zwecke, statt Schätzungen zu übernehmen.
Bei Übertragungen arbeiten wir mit den beteiligten Beratern zusammen.
Die steuerliche Begleitung der Unternehmensnachfolge gehört dazu – nicht in ein zweites Mandat.
Bei Vermögensübertragungen geht es selten nur um Steuern. Wir nehmen uns die Zeit, die das Thema braucht.
Was ist vorhanden, wie ist es zu bewerten, wer soll es bekommen.
Wir zeigen, welche Schritte wann sinnvoll sind – und was sie kosten.
Abgestimmt mit Notar und Anwalt, mit Erläuterung der Steuerfolgen jedes Schritts.

Die wichtigsten Eckdaten zur Erbschaft- und Schenkungsteuer – damit Sie einschätzen können, worüber wir sprechen.
Allgemeine Angaben zum Rechtsstand 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall – was für Ihre Situation gilt, klären wir gemeinsam.
Das hängt von zwei Dingen ab: wie eng Sie mit der Person verwandt sind, von der Sie erben oder etwas geschenkt bekommen (Steuerklasse), und wie viel nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt. Für Erbschaft und Schenkung gelten dieselben Sätze.
| Klasse | Wer gehört dazu? | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern im Erbfall | 500.000 € (Ehegatten), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel), 100.000 € (übrige) |
| II | Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten, Eltern und Großeltern bei Schenkung | 20.000 € |
| III | Alle übrigen, auch unverheiratete Lebensgefährten | 20.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Ein Kind erbt von seiner Mutter 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro sind 200.000 Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt dafür ein Satz von 11 Prozent – die Erbschaftsteuer beträgt 22.000 Euro.
Vereinfachtes Beispiel zum Rechtsstand 2026, ohne Versorgungsfreibetrag, Hausrat-Freibeträge oder Befreiungen wie das Familienheim. Was in Ihrem Fall gilt, rechnen wir gemeinsam durch.
Sprechen Sie uns an – je früher wir planen, desto mehr Gestaltungsraum bleibt.